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SMV-Gesetz


vom 12.10.1999,
letztmalig novelliert am 22.11.2006,
gültig für die SMV des Max-Born-Gymnasiums, Germering

Präambel


Dieses SMV-Gesetz ist eine Satzung, die ein Gremium zur Förderung und Optimierung der SMV-Arbeit im Rahmen eines SMV-Seminars erarbeitet. Sie wird einmal jährlich überarbeitet und gegebenenfalls novelliert.


Abschnitt 1
Schulinterne Strukturen der SMV

§ 1 Allgemeine Struktur

1. Die Leitung der SMV setzt sich aus den drei nach GSO gewählten Schülersprechern und neun berufenen Verantwortungsträgern (siehe § 2) zusammen. Diese Personen sind Mitglieder des SMV-Rates.

2. Jeder gewählte Schülersprecher beruft drei Verantwortungsträger („Minister“) für die Aufgabengebiete in seinem Verantwortungsbereich.

3. Alle Schülersprecher und Minister sind dem SMV-Rat verantwortlich. Jeder ist im SMVRat gleichberechtigt. Zum Halbjahr muss jedes Mitglied des SMV-Rates dem SMV-Rat einen Rechenschaftsbericht vorlegen und um Entlastung ersuchen. Wird die Entlastung mehrheitlich verweigert, wird automatisch ein Misstrauensvotum gemäß § 3, Absatz 5 und 6 eingeleitet.

4. Die Schülersprecher und Minister stellen ihre Aufgabengebiete bei einem SMVSeminar, sowie bei Klassen- und Stufensprecherversammlungen den Klassen- und Stufensprecher vor und animieren diese zur Mitarbeit in den einzelnen Bereichen.

§ 2 Aufgabengebiete

1. Die einzelnen Aufgabengebiete lauten Aktivitäten, Verwaltung und Kommunikation.

2. Jeder gewählte Schülersprecher übernimmt einen dieser Bereiche und beruft im Rahmen einer sinnvollen Arbeitsteilung weitere Minister. Die Koordination und Gesamtverantwortung für das Aufgabengebiet verbleibt beim jeweiligen Schülersprecher.

3. Der für Aktivitäten zuständige Schülersprecher beruft folgende Minister: einen Minister für Veranstaltungen, einen Minister für Technik sowie einen Minister für Aktionen.

4. Der für Verwaltung zuständige Schülersprecher beruft folgende Minister: einen Minister für Werbung & Sponsoring, einen Finanzminister sowie einen Minister für innere Angelegenheiten der SMV.

5. Der für Kommunikation zuständige Schülersprecher beruft folgende Minister: einen Minister für das Schulradio, einen Minister Dokumentation sowie einen Informationsminister.

6. Nicht gewählte Schülersprecherkandidaten sollen für die Ministerämter bevorzugt werden.

7. Vor jeder Berufung eines Ministers findet ein Gespräch der gewählten Schülersprecher mit den Verbindungslehrern statt.

§ 3 Der SMV-Rat

1. Der SMV-Rat hat 13 Mitglieder: die drei Schülersprecher, die neun Ministern und ein Vertreter der Tutorenleitung. Ein Vertreter der Leitung der Schülerzeitung sowie je ein Stufensprecher der 7./8. Jahrgangsstufe und der 9./10. Jahrgangsstufe haben Beobachterstatus.

2. Der SMV-Rat tagt regelmäßig, mindestens einmal im Monat. Die Mitglieder des SMVRates, die Verbindungslehrer und die Schulleitung sind befugt, eine Sitzung zu verlangen. Die Sitzungen finden in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit statt.

3. Über jede Sitzung des SMV-Rates wird ein Protokoll geführt.

4. Die Organisation der Sitzungen übernimmt der für die Verwaltung zuständige Schülersprecher. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Interessierte Schüler, Lehrer und Eltern können als Gäste eingeladen werden. Die Einladung spricht der für die Verwaltung zuständige Schülersprecher in Absprache mit den Mitgliedern des SMV-Rates aus. Den Verbindungslehrern und der Schulleitung wird Beobachterstatus eingeräumt. Sie sind von jeder stattfindenden Sitzung rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.

5. Der SMV-Rat entscheidet mit einfacher Mehrheit der Gesamtmitgliederzahl. Ein Misstrauensvotum und Änderungen dieses SMV-Gesetzes können nur mit 2/3 Mehrheit der Gesamtmitgliederzahl des Rates ausgesprochen werden. Die Entscheidungen werden den Verbindungslehrern und der Schulleitung mitgeteilt und anschließend veröffentlicht.

6. Im SMV-Rat ist ein konstruktives Misstrauensvotum zur Abwahl einzelner Minister möglich. Ein vom SMV-Rat gegenüber einem der gewählten Schülersprecher ausgesprochenes Misstrauensvotum muss innerhalb einer Woche einer einzuberufenden Klassen- und Stufensprecherversammlung vorgelegt werden und kann gemäß GSO nur von dieser rechtswirksam entschieden werden.

7. Die Mitglieder des SMV-Rates sollen zur Bewältigung ihrer Aufgaben Teams bilden, bei denen auch Schüler der Unter- und Mittelstufe eingebunden werden sollten. Im Rahmen von Stufenversammlungen können solche Teams rekrutiert werden.

8. Die Mitglieder des SMV-Rates haben das Recht, den Unterricht zur Wahrnehmung ihrer Pflichten -außer während der Durchführung von Prüfungen- zu verlassen. Sie müssen die entsprechenden LehrerInnen informieren. Dieser Sonderstatus wird bei Missbrauch generell für alle Mitglieder des SMV-Rates verwirkt.


Abschnitt 2
Finanzen
§ 1

Die SMV (einschließlich Tutoren und Schülerzeitung) unterhält folgende Konten

  • ein Girokonto
  • ein Sparbuch
  • eine Kasse

Alle finanziellen Transaktionen der SMV, insbesondere auch der Tutoren und der Schülerzeitung, laufen über eines dieser Konten.

§ 2

Für alle Bankkonten ist nur der zuständige Kassenprüfer (Mitglied des vom Lehrerrat gewählten Kassenprüfungsausschusses) zeichnungsberechtigt. Mindestens einmal jährlich muss ein Rechenschaftsbericht über den Kassenprüfungsausschuss der Schule dem Direktorat vorgelegt werden.

§ 3

Der ordnungsgemäße Verwaltung der Konten erfolgt durch den zuständigen
Kassenprüfer. In regelmäßigen Abständen informiert der zuständige Kassenprüfer den
SMV-Rat über die Finanzlage. Insbesondere werden die Finanzen der Tutoren und der
Schülerzeitung gesondert ausgewiesen.

§ 4

Der Finanzminister, der für die Finanzen zuständige Tutorenleiter und der für Finanzen zuständige Mitarbeiter der Schülerzeitung erhalten jeweils eine Geldkassette. Größere Bargeldbestände (mehr als 100.-- € pro Geldkassette) dürfen darin nur kurzfristig aufbewahrt werden. Nur die für die Finanzen zuständige Mitarbeiter haben die Schlüsselgewalt über diese Geldkassetten und sind zur Entgegennahme von Bargeld berechtigt. Sie haben ein Kassenbuch zu führen. Die Kassenbestände sind mit dem zuständigen Kassenprüfer in regelmäßigen Abständen abzugleichen.

§ 5

Größere Investitionen der SMV (mehr als 100.-- €) dürfen nur nach Abstimmung im SMVRat durchgeführt werden. Gesonderte Regeln gelten für die Tutoren und die Schülerzeitung, die Investitionen im Rahmen ihres Gremiums tätigen können.

§ 6

Alle Gruppierungen der SMV sind gehalten, kostendeckend zu arbeiten. Bei regelmäßiger Missachtung ist die Einführung einer Budgetierung durch den zuständigen Kassenprüfer in Absprache mit dem SMV-Rat möglich.

§ 7

Die Tutorenleitung und die Schülerzeitung benennt jeweils eine Person, die in finanziellen Fragen gegenüber dem SMV-Rat und dem zuständigen Kassenprüfer verantwortlich zeichnet.

§ 8

Der Finanzminister hat insbesondere folgende Aufgaben: Erstellung von Abrechnungen (Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben)

  • Für jede Einzelaktion spätestens eine Woche nach Ende der Aktion.
  • Für jede Veranstaltung spätestens eine Woche nach der Veranstaltung
  • Vorlage an den zuständigen Kassenprüfer
  • Verwaltung einer Vorauskasse in Absprache mit dem zuständigen Kassenprüfer.


Abschnitt 3
Kommunikation

§ 1

Der für die Kommunikation zuständige Schülersprecher koordiniert die Beziehungen zwischen SMV, Tutoren, Schülerzeitung und Schülerschaft, der Schulleitung, den Lehrern und den Eltern.

§ 2

1. Das Informationsblatt „004 informiert“, eine Laufschrift oder ein E-Mail-Rundbrief sind offizielle Presseorgane des SMV-Rates. Einmal monatlich soll der für die Kommunikation zuständige Schülersprecher bzw. der Informationsminister eine Information an alle Schüler herausgeben bzw. per E-Mail verschicken. Sie sind für das Erscheinungsbild und das regelmäßige Erscheinen verantwortlich. Der Minister für Werbung & Sponsoring unterstützt sie bei der Suche nach Werbepartnern.

2. Inhaltlich werden folgende Themen aufgenommen:

  • Veranstaltungen des kommenden Monats incl. für Schüler wichtige außerschulische Events,
  • Veröffentlichungen des SMV-Rates
  • Werbung in eigener Sache zur Aktivierung von Mitarbeitern.

3. Die Ausgabe nach der Schülersprecherwahl soll die Vorstellung der neuen Schülersprecher mit Foto einschließlich ihrer Betätigungsfelder und Zuständigkeiten beinhalten. Hier sollen auch die jeweiligen Minister vorgestellt werden.

4. Die Erstausgabe eines Schuljahres sollte die Kandidaten für das Amt des Schülersprechers mit konkreter Darstellung der Zielsetzungen bei der künftigen SMVArbeit vorstellen. Damit kann ein sinnvolles Wahlergebnis in Bezug auf die Fähigkeiten der Kandidaten gewährleistet werden.

5. Die Mitglieder des SMV-Rats sollten stärker in den Vordergrund gerückt werden, um die Identifikation der Schüler mit ihren gewählten Vertretern zu fördern.

§ 3

Die Aktivierung neuer Mitarbeiter ist eine wesentliche Aufgabe des für die Kommunikation zuständigen Schülersprechers, die er unter Einbeziehung des Ministers für Innere Angelegenheiten wahrnehmen soll. Dabei kann er sich außer des Presseorgans „004 informiert“ auch der direkten Ansprache im Klassenverband bedienen. Die KSV ist dabei einzubeziehen, wobei auch stufenbezogene Klassensprecherkonferenzen möglich sind. Das Schulradio sollte einbezogen werden. Wichtig ist es, auch Mitarbeiter aus den Klassen der Mittel- und Unterstufe für die Mitarbeit zu gewinnen.

§ 4

Das Schulradio soll einmal pro Woche senden, vor allem vor Aktionen und Veranstaltungen. Weitere Aufgaben des Ministers für das Schulradio sind:

  • Gestaltung von Durchsagen
  • Durchführung von Verlosungen
  • Verwaltung einer CD-Sammlungv

§ 5

Der für die Kommunikation zuständige Schülersprecher hat zusammen mit dem Minister für Dokumentation an einer zentralen Stelle ein SMV-Brett einzurichten, das auch die Form einer Litfasssäule oder einer Wandzeitung haben kann. Es dient der Bekanntmachung wichtiger Belange der SMV, aber auch der Veröffentlichung von Terminen. Daueraushänge wie beispielsweise ein Verzeichnis aller Klassen- und Stufensprecher sind denkbar. Für die regelmäßige Aktualisierung ist dieser Minister verantwortlich. Eine Zusammenarbeit mit der Schülerzeitung ist wünschenswert. Die Einrichtung einer SMV-Pinwand in jedem Klassenzimmer sollte angestrebt werden, das von den jeweiligen Klassensprechern betreut wird. Die Einbeziehung der Internetseiten des MBG in das Informationssystem der SMV ist wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereiches des Informationsministers, sowie Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit anderen Ministern, insbesondere

  • Koordinierung der einzelnen Maßnahmen
  • Erstellung eines Informationsblattes wie z.B. 004 informiert
  • Gezielte Verschickung von E-Mails
  • Betreuung der Laufschrift

§ 6

Der für die Kommunikation zuständige Schülersprecher soll mit der Schulleitung und den Verbindungslehrern in ständigem Kontakt stehen, um den Interessen der Schülerschaftv Nachdruck zu verleihen. Regelmäßige Sitzungen des Schülerausschusses mit der Schulleitung und den Verbindungslehrern sind zu gewährleisten.

§ 7

Es soll halbjährlich bzw. nach Bedarf eine Schülervollversammlung in Absprache mit der Schulleitung für jede Jahrgangsstufe durchgeführt werden. Dort sollen auch alle Angelegenheiten zur Sprache kommen, die die SMV, die Schüler, die Lehrer und die Eltern betreffen.

§ 8

Die Kommunikation mit anderen Schulen, insbesondere dem CSG, soll gefördert werden. Dies kann u.a. folgende Aspekte beinhalten:

  • Organisation und Koordination gemeinsamer Veranstaltungen,
  • gegenseitige Werbung für Veranstaltungen der jeweils anderen Schule.

§ 9

Die Kommunikation der SMV mit den Eltern kann in Form von ständigen Kontakten mit dem Elternbeirat gewährleistet werden. Der Elternbeirat sollte die Mitglieder des SMVRates zu gegebenen Anlässen zu seinen Sitzungen einladen.

§ 10

Die Kommunikation der SMV mit den Lehrern kann auch bei Sitzungen des „Lehrerrates“ erfolgen. Hier können sich Mitglieder des SMV-Rates in Absprache mit der Schulleitung ein Rederecht einräumen lassen.


Abschnitt 4
Aktionen, Veranstaltungen, Technik

§ 1

Die SMV ist gehalten, folgende Aktionen durchzuführen:

  • Schulpulliverkauf
  • Verkauf von Lunchboxen und Trinkflaschen,
  • Rosenverkauf mit Lieferservice zum Valentinstag,
  • Verkauf der Hausaufgabenhefte zu Beginn eines Schuljahres mittels Vorbestellung im vorangehenden Schuljahr
  • Nikolausaktion
  • Osterhasenaktion
Für die Durchführung ist der Minister für Aktionen zuständig. Weitere Aktionen bleiben ihm vorbehalten, insbesondere die Organisation einer speziellen „Sommerverkaufsaktion des Jahres“.


§ 2

Die SMV ist gehalten, folgende Veranstaltungen durchzuführen:

  • pro Schuljahr mindestens eine Schulparty,
  • Schulparties für gewisse Jahrgangsstufen,
  • die Organisation weiterer derartiger Veranstaltungen in Koordination mit anderen Schulen oder Jugendeinrichtungen,
  • Organisation von Skitagen,
  • zwei Aktions- oder Projekttage in der letzten Schulwoche,
  • Sportveranstaltungen, wobei die Möglichkeiten der Mehrzweckturnhalle genutzt werden sollten,
  • musikalische Veranstaltungen wie Open Air Konzerte oder Instrumental Days,
  • sportliche bzw. spielerische Wettbewerbe mit anderen Schulen zur Förderung des freundschaftlichen Umgangs.
Für die Durchführung aller Veranstaltungen ist der für Aktivitäten zuständige Schülersprecher zusammen mit seinem Minister für Veranstaltungen verantwortlich.


§ 3

Der Minister für Technik hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bereitstellung von Technik, d.h. Auf- und Abbau
  • Regelmäßige Inventur und Erstellung einer Inventarliste
  • Wartung und Instandhaltung
  • Ordnungsgemäße Lagerung
  • Neuanschaffungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten


Abschnitt 5
SMV-Raum

§ 1

Der SMV-Raum 004 dient der Öffentlichkeitsarbeit und repräsentiert die Arbeit der SMV. Eine Missachtung der aufgestellten Regeln führt automatisch in Absprache mit dem SMV7 Rat zu Sanktionen. Gegebenenfalls werden die Verbindungslehrer oder die Schulleitung eingeschaltet.

§ 2

Der Konsum von Alkohol, Tabak und Drogen ist strengstens untersagt.

§ 3

Die Haftung für den Raum übernimmt der für Verwaltung zuständige Schülersprecher, insbesondere der Minister für Inneres und der Minister für Technik. Grundsätzlich sind alle Schlüsselbesitzer dem zuständigen Schülersprecher bzw. Minister gegenüber verantwortlich und haftbar zu machen.

§ 4

Schlüsselgewalt haben grundsätzlich die drei gewählten Schülersprecher und die Tutorenleitung. Weitere Schlüssel können in Absprache mit diesen bei mehrheitlichem Votum in Absprache mit Herrn C. Müller ausgegeben werden. Nach Möglichkeit sollen alle Minister mit Schlüsseln versehen werden.

§ 5

Die Schlüsselbesitzer sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Raumes und für jeglichen Missbrauch ihres Schlüssels verantwortlich. Den Anweisungen der Schlüsselbesitzer ist Folge zu leisten. Jegliche erforderliche Koordination erfolgt durch den für den SMV-Raum zuständigen Schülersprecher bzw. Minister.

§ 6

Der SMV-Raum darf insbesondere nicht als Lagerraum missbraucht werden. Gegenstände, die nicht der SMV gehören und trotzdem im SMV-Raum abgestellt wurden, werden nach sieben Tagen beseitigt.

§ 7

Das Entleihen des Inventars ist nur nach Zahlung einer Kaution bzw. einer Ausleihgebühr an den zuständigen SMV-Mitarbeiter möglich. Die Höhe der Gebühren werden gesondert geregelt und als Aushang im SMV-Raum bekannt gegeben.

§ 8

Die Schlüsselbesitzer vereinbaren pro Woche verbindliche Öffnungszeiten, an denen
Publikumsverkehr möglich ist.

§ 9

Grundsätzlich findet ein Mal pro Monat eine Inspektion des Raumes durch die Verbindungslehrer statt. Sinnvoll ist die Einrichtung eines Aufräumtages und die Erstellung eines festen Aufräumplanes.


Abschnitt 6
Stufensprecher

§ 1

Die 7. & 8.Jahrgangsstufe sowie die 9. & 10. Jahrgangsstufe wählt jeweils einen Stufensprecher und einen Stellvertreter zur Wahrnehmung der Belange der jeweiligen Jahrgangsstufe. Alle SchüllerInnen dieser Jahrgangsstufen können kandidieren. Die Kandidaten sollten bereits Kontakt zur SMV haben. Wahlberechtigt sind alle 8 Klassensprecher und ihre Stellvertreter der 7. & 8.Klassen bzw. 9. & 10.Klassen. Bei der Wahl gelten die Regeln einer Klassensprecherwahl.

§ 2

Die Aufgaben der Stufensprecher sind die Förderung und Verbesserung der Klassen- und Stufengemeinschaft. Insbesondere sollen sie Kontakte zur SMV herstellen, um den Austausch von Informationen und Anregungen zwischen der SMV und den 7.-10.Klassen zu gewährleisten. Die Stufensprecher helfen dem Minister für Innere Angelegenheiten bei der Anwerbung neuer Mitglieder für die SMV. Die Stufensprecher der 7. & 8. Jahrgangsstufe sind gehalten mit Unterstützung der SMV pro Schuljahr mindestens zwei Stufenparties zu veranstalten. In Zusammenarbeit mit dem für Veranstaltungen zuständigen Schülersprecher sollen die Stufensprecher stufengerechte Veranstaltungen organisieren.

§ 3

Die Stufensprecher sind im SMV-Rat mit Beobachterstatus vertreten. Sie können jederzeit nach Absprache mit den Verbindungslehrer oder der Schulleitung jahrgangsbezogene Klassensprecherversammlungen einberufen. Mit Erlaubnis des jeweiligen Lehrers ist es ihnen gestattet, den Unterricht zu verlassen, um Informationen an andere Klassen weiterzuleiten.



Vom Oberstufen-Seminar der SMV angenommen.

Leeder, den 12.10.1999
1.Novelle: Leeder, den 17.10.2000
2.Novelle: Leeder, den 16.10.2002
3.Novelle: Germering, den 21.11.2005 (H. Burger, D. Liebetruth)
4.Novelle: Germering, den 22.11.2006 (H. Burger, D. Liebetruth)